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News: OLG Hamm zur Ablehnung eines "bloggenden" Kfz-Sachverständigen im Zivilprozess
20.04.15 09:39Die Entscheidung, auf die captain-huk.de hinweist, befasst sich mit den Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen. Ein (durch das Gericht beauftragter) Sachverständiger kann bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit ebenso abgelehnt werden wie ein Richter (§ 406 I ZPO iVm § 42 ZPO).
Nach der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 W 86/14) soll sich kein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Kfz-Sachverständigen im Zivilprozess ergeben, nur weil dieser - als einer von mehreren Autoren - Artikel und Kommentare in einem Blog veröffentlicht. Ein entsprechendes Ablehnungsgesuch einer beklagten Haftpflichtversicherung hatte damit auch in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg.
Selbst wenn der Blog und die dortigen Inhalte nicht unparteilich sind (hier: Schutz der Verbraucher gegenüber der Versicherungswirtschaft), müsse das nicht gegen den Sachverständigen sprechen. Es sei sogar sinnvoll, wenn sich verschiedene Experten aus dem Bereich der Unfallregulierung (Fachanwälte, Sachverständige) an einer solchen Online-Plattform beteiligen. Eine andere Beurteilung wäre laut OLG etwa bei abwertenden Äußerungen über die Beklagte oder alle Kfz-Versicherer in Betracht gekommen, die hier aber nicht vorlagen.
In diesem Fall kam noch hinzu, dass der Sachverständige mittlerweile kein aktives Mitglied auf der Plattform mehr ist, um, wie er betonte, Missverständnisse, was seine Unparteilichkeit angeht, zu vermeiden.
Volltext: www.captain-huk.de/allgemein/olg-hamm-weist-versuch-der-versicherungswirtschaft-einen-missliebigen-qualifizierten-kfz-sachverstaendigen-wegen-besorgnis-der-befangenheit-abzulehnen-nur-weil-dieser-in-captain-huk-kommentare-abgeg/