Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: OLG Hamm zur Ablehnung eines "bloggenden" Kfz-Sachverständigen im Zivilprozess

20.04.15 09:39

Die Entscheidung, auf die captain-huk.de hinweist, befasst sich mit den Voraussetzungen der Ablehnung eines Sachverständigen. Ein (durch das Gericht beauftragter) Sachverständiger kann bei Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit ebenso abgelehnt werden wie ein Richter (§ 406 I ZPO iVm § 42 ZPO).

Nach der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 W 86/14) soll sich kein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Kfz-Sachverständigen im Zivilprozess ergeben, nur weil dieser - als einer von mehreren Autoren - Artikel und Kommentare in einem Blog veröffentlicht. Ein entsprechendes Ablehnungsgesuch einer beklagten Haftpflichtversicherung hatte damit auch in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg.

Selbst wenn der Blog und die dortigen Inhalte nicht unparteilich sind (hier: Schutz der Verbraucher gegenüber der Versicherungswirtschaft), müsse das nicht gegen den Sachverständigen sprechen. Es sei sogar sinnvoll, wenn sich verschiedene Experten aus dem Bereich der Unfallregulierung (Fachanwälte, Sachverständige) an einer solchen Online-Plattform beteiligen. Eine andere Beurteilung wäre laut OLG etwa bei abwertenden Äußerungen über die Beklagte oder alle Kfz-Versicherer in Betracht gekommen, die hier aber nicht vorlagen.

In diesem Fall kam noch hinzu, dass der Sachverständige mittlerweile kein aktives Mitglied auf der Plattform mehr ist, um, wie er betonte, Missverständnisse, was seine Unparteilichkeit angeht, zu vermeiden.

Volltext: www.captain-huk.de/allgemein/olg-hamm-weist-versuch-der-versicherungswirtschaft-einen-missliebigen-qualifizierten-kfz-sachverstaendigen-wegen-besorgnis-der-befangenheit-abzulehnen-nur-weil-dieser-in-captain-huk-kommentare-abgeg/