Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Gerichtsbeschluss zu unerlaubten Eingriffen in technische Schutzmaßnahmen

13.03.08 00:00

Der Beschluss des Landgerichts Valencia vom 07. März 2008 ist nun veröffentlicht worden, wonach die Modifizierung von Chips einer Spielkonsole dann nicht strafbar sein soll, wenn die modifizierten Chips nicht ausschließlich zu illegalen Anwendungen bestimmt sind. Das Gericht hatte in einem Beschwerdeverfahren darüber zu entscheiden, ob das Verhalten eines Geschäftsmannes aus Valencia als strafbar zu erachten sei, der Playstation-Konsolen mit modifizierten Chips angeboten hatte, durch die es möglich wurde, auch markenfremde Spiele über die Playstation-Konsole laufen zu lassen. Gegen die Einstellung des Strafverfahrens hatte unter anderem die spanische Niederlassung von Sony Beschwerde eingelegt. Das Rechtsmittelgericht hatte sich nun mit der Frage auseinanderzusetzen, wie Art. 270 Abs. 3 des spanischen Strafgesetzbuches auszulegen sei, der für den unerlaubten Eingriff in technische Schutzmaßnahmen eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bzw. Geldstrafe vorsieht. Schon bei der Einführung des Straftatbestands des Art. 270 Abs. 3, der auf die EU-Richtlinie 2001/29/EG zurückgeht, also in Deutschland mit dem § 108b UrhG vergleichbar ist, war über dessen Auslegung gestritten worden (siehe JIPS-Nachricht vom 13.10.2004). Das Gericht vertritt nun die Auffassung, dass der Straftatbestand dann nicht erfüllt sei, wenn der Eingriff in technische Schutzmaßnahmen auch dazu geeignet sei, rechtlich zulässige Anwendungen zu ermöglichen. In dem zugrundeliegenden Fall war  festgestellt worden, dass der modifizierte Chip es nicht nur ermöglichte, markenfremde Spiele zu verwenden, sondern auch dazu geeignet war, Originalspiele anderer Zonen zu verwenden oder die Konsole in einen PC umzuwandeln. Da diese Maßnahmen aber zulässig seien, sah das Landgericht Valencia in dem Anbieten des  modifizierten Chips kein tatbestandsmäßiges Verhalten i.S.v. Art. 270 Abs. 3.