Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Neuregelung zu Online-Glücksspielen

01.03.07 12:00

Nach der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuregelung zu Glücksspielen (Seite 46317 der Disposiciones Generales vom 28.12.2006, S. 92 des PDF-Dokuments) gilt nun, dass bei der Verbreitung, dem Handel, dem Besitz oder der Produktion von beliebigen digitalen Hilfsmitteln, welche die Durchführung von nicht konzessionierten Glücksspielen unterstützen, der Tatbestand des Schmuggels („delito de contrabando“) im Sinne von Artikel 1.7 und 2.1 d) der Ley Orgánica 12/1995 (Organgesetz zur Bekämpfung des Schmuggels) gegeben ist („se entiende prohibida la circulación, comercio, tenencia o producción de … cualquier otro elemento, incluso técnico o informático, que constituya soporte en la práctica de juegos de azar …“). In einem Artikel auf der Website der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei Almeida wird auf den unklaren Wortlaut der Neuregelung hingewiesen: Man könne diese durchaus so verstehen, dass nun schon der bloße Besitz beispielsweise einer Verbindungssoftware zu Anbietern von Online-Glücksspielen verboten sei, wenn diese keine spanische Konzession besäßen.