Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Deutschlandradio darf Mitschriften früherer Rundfunkbeiträge unter Nennung der Namen von Verurteilten online bereithalten

06.01.10 00:00

Wie bereits vielfach berichtet hat der BGH am 15. Dezember 2009 in 2 Urteilen (Az.: VI ZR 227/08 und VI ZR 228/08) entschieden, dass das Deutschlandradio Mitschriften früherer Rundfunkbeiträge unter voller Nennung der Namen der Verurteilten weiterhin in seinem Online-Archiv führen. Laut Pressemitteilung stellte der BGH fest, dass es sich bei einer solchen Namensnennung zwar um einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Verurteilten handele, ein solcher Eingriff jedoch nicht rechtswidrig sei und das Resozialisierungsinteresses nicht erheblich beeinträchtige. Im konkreten Streitfall habe das Schutzinteresse der Kläger gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten. Bei der Abwägung wurde berücksichtigt, dass ein anerkennenswertes Interesse der Öffentlichkeit auch an Informationen über historische Ereignisse bestehe. Zudem sei es den Medien nicht zumutbar, sachlich korrekte Altmeldungen während der Zeit ihrer Archivierung fortwährend auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren. Sobald die Urteilsgründe vorliegen werden wir weitergehend berichten.