Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: TV Aufnahmen im Gerichtssaal

31.01.08 00:00

Das Bundesverfassungsgericht hat mit einer Grundsatzentscheidung die Rechte von Gerichtsreportern gestärkt. Filmaufnahmen während einer Verhandlung bleiben zwar weiterhin unzulässig, jedoch darf das Fernsehen, bei wichtigen öffentlichen Prozessen, die Beteiligten im Gerichtssaal bis zum Verhandlungsbeginn und nach deren Ende filmen. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer Verfassungsbeschwerde des ZDF. Einem Kamerateam des Senders waren im März 2007 vom Landgericht Münster TV-Aufnahmen des Prozesses gegen Bundeswehrausbilder wegen der Misshandlung von Rekruten untersagt worden. Die Erlaubnis des Verfassungsgerichts, auf Eilantrag des ZDF, Aufnahmen vor und nach der Verhandlung zu machen, wurde nun im Hauptverfahren bestätigt. Grundsätzlich läge es im Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren öffentlich wahrgenommen zu werden, so die Verfassungshüter. Allerdings müssten die Persönlichkeitsrechte der am Verfahren Beteiligten gewahrt werden.