Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Einstellungsbeschluss im Fall „Sharemula“ bestätigt

25.09.08 00:00

Die Audiencia Provincial von Madrid hat als Rechtsmittelgericht durch Beschluss vom 18. September 2008 den Einstellungsbeschluss im Fall „sharemula.com“ bestätigt. Der spanische Rechtsanwalt David Bravo weist in seinem Weblog darauf hin, dass weitere Rechtsmittel gegen diesen Beschluss des Provinzialgerichts nicht mehr möglich sind. Gegenstand des Verfahrens war der Beschluss des Ermittlungsgerichts von Madrid gewesen, das Strafverfolgungsverfahrens gegen die Betreiber von „sharemula.com“ einzustellen (siehe JIPS-Nachricht vom 25.10.2007); dagegen hatten Vertreter der Musikindustrie Beschwerde vor dem Provinzialgericht eingelegt. In seiner Bestätigung des Einstellungsbeschlusses schließt sich das Provinzialgericht den Ausführungen des Ermittlungsgerichts an und fügt hinzu, dass das bloße Bereitstellen von Links genauso wenig wie das einfache Anklicken einer Website zu einer strafrechtlich relevanten Urheberrechtsverletzung führen könne. Bei Sharemula handelt es sich um eine Plattform für ein dezentrales P2P-Filesharing-Netzwerk, das mit Hilfe des Tauschbörsen-Clients eMule funktioniert. Auf der Website des spanischen Rechtsanwalts Javier de la Cueva steht der Beschluss des Provinzialgerichts zum Download bereit.