Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Social media: Düsseldorfer Kreis fasst Beschluss

15.12.11 08:35

Der Düsseldorfer Kreis hat am 8.12.2011 einen Beschluss gefasst zur den datenschutzrechtlichen Anforderungen an Betreiber Social Netwerks sowie die Integration von deren Plugins in eigene Webseiten.Insbesondere werden die Anforderungen an die Integration von Like-Button und die entsprechenden Pandants von Google und Twitter aufgestellt. Eine direkte Einbindung solcher Plugins ist danach unzulässig, wenn der Nutzer nicht die Möglichkeit hat, die Datenverarbeitung zu unterdrücken. Demach müsste eine Integration zwingend in Form der Zwei-Klick-Lösung erfolgen. Interessanterweise bezieht sich der Beschluss ausdrücklich auch auf sog. Fanpages, deren Anbieter ebenso wie Verwender von Social Plugins eine eigene Verantwortung hinsichtlich der Daten von Nutzerinnen und Nutzern ihres Angebots hätten. Explizit wird klargestellt, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze. Wer aufgrund mangelndem Verständnis nicht in der Lage sei, ausreichende Transparenz zu schaffen, laufe Gefahr, selbst Rechtsverstöße zu begehen, wenn der Anbieter eines sozialen Netzwerkes Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer mittels Social Plugin erhebe.