Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: AG Halle-Saalkreis hat über die Auswertung von Kreditkartendaten im Rahmen der Operation "Mikado" entschieden

15.03.07 12:00

Das Amtsgericht Halle-Saalkreis hat beschlossen, dass die Auswertung von circa 22 Millionen Kreditkartendaten im Rahmen der Operation „Mikado“ nicht rechtswidrig war.

Am 15.8.2006 hatte die Staatsanwaltschaft Halle an Banken geschrieben und um Unterstützung im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren zum Nachteil einer Person und gegen bis zu diesem Datum unbekannte Besucher einer Internetplattform mit kinderpornographischem Inhalt gebeten. Der Rechtsanwalt Udo Vetter hatte am 10.01 2007 beantragt, festzustellen, dass die Datenabfrage rechtswidrig war. Er sieht in der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft einen Generalverdacht gegen sämtliche Kreditkartenbesitzer deutscher Bankinstitute. Zudem habe kein Anfangsverdacht bestanden, da die Kreditkarteninhaber vor der Fahndung noch unbekannt waren.

Das Amtsgericht Halle entschied nun, dass ein Anfangsverdacht vorlag, wenn auch auf niedrigster Verdachtsstufe, dass die Maßnahme verhältnismäßig war, weil das Interesse an der Verfolgung strafbarer Kinderpornografie den möglichen Grundrechtseingriff überwiegt, und dass keine dem Richtervorbehalt unterfallende Rasterfahndung vorlag. Udo Vetter hat bereits Beschwerde eingelegt.