Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Chile: Neues Urheberrechtsgesetz in Kraft getreten
16.06.10 00:00Nachdem drei Jahre lang über eine Reform des Urheberrechts in Chile heftig debattiert worden war, ist nun die Ley 20.435 durch Veröffentlichung im amtlichen Gesetzblatt am 04. Mai 2010 in Kraft getreten, wodurch das aus dem Jahre 1970 stammende Urheberrechtsgesetz geändert wurde (hier eine konsolidierte Fassung, herausgegeben von der Bibliothek des Nationalkongresses). Die Neuregelung erfolgte zum einen im Hinblick auf das seit 2004 geltende Freihandelsabkommen mit den USA, das beispielsweise eine Harmonisierung bei der Haftung von Internet-Service-Providern erforderlich machte; zum anderen bestand Reformbedarf, da es bislang an ausdrücklichen Schrankenregelungen im chilenischen Urheberrechtsgesetz gefehlt hatte. Nichtregierungsorganisationen wie z. B. „Derechos digitales“ oder die Initiative „Trato justo para todos“ hatten sich als Vertreter der chilenischen Internet-Nutzer für eine allgemeine Schrankenregelung im Sinne von „Fair Use“, also „Trato justo“ stark gemacht, doch stattdessen entschied sich der chilenische Gesetzgeber dafür, konkrete Schrankenregelungen wie etwa zugunsten von Bibliotheken oder für pädagogische bzw. wissenschaftliche Zwecke einzuführen (Art. 71 A bis S). In einem anderen Punkt aber waren die Proteste der chilenischen Internet-Nutzer erfolgreich: die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, bei Urheberrechtsverstößen Websites allein aufgrund von Verwaltungsentscheidungen schließen zu lassen, wurde vom Senat verworfen und stattdessen eine Regelung aufgenommen, wonach Schließungen von Websites nur aufgrund gerichtlicher Entscheidungen angeordnet werden können (Art. 85 L bis U).
