Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Niederlande: Gericht bestätigt Creative-Commons-Lizenz

23.03.06 12:00

Durch Urteil der „Rechtbank“ (Landgericht) von Amsterdam vom 09. März 2006 ist in den Niederlanden zum ersten Mal die Gültigkeit einer Creative-Commons-Lizenz gerichtlich bestätigt worden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger, eine prominente Persönlichkeit aus dem Showbusiness, Fotos von seiner Familie unter einer „Creative Commons Attribution-Noncommercial-Sharealike“-Lizenz (Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen) mit dem Zusatz „Dieses Bild ist öffentlich“ ins Internet gestellt. Der Beklagte, Herausgeber einer Wochenzeitung, veröffentlichte die Fotos, ohne den Kläger um Erlaubnis gebeten zu haben. Der Kläger machte nun die Verletzung seines Urheberrechts geltend. Der Beklagte hingegen wandte ein, dass er die Fotos guten Glaubens veröffentlicht habe und erst anschließend von seinem Rechtsberater über die Bedeutung von CC-Lizenzen informiert worden sei. Das Gericht ließ den Einwand des Beklagten nicht gelten. Es sei dem Beklagten zumutbar gewesen, vor Veröffentlichung der Fotos die mit der CC-Lizenz verbundenen rechtlichen Bedingungen zu ermitteln, urteilte das Gericht. P. Bernt Hugenholtz, Professor für Urheberrecht am „Institute for Information Law“ der Universität von Amsterdam, hat Auszüge des Urteils ins Englische übersetzt. Er sieht die besondere Bedeutung des Urteils gerade darin, dass die Bedingungen der CC-Lizenzen für die Verwendung der lizenzierten Werke unabhängig davon gelten sollen, ob dem Internet-User die Bedeutung der Lizenz bewusst war oder ob er die Bedingungen ausdrücklich akzeptiert hat.