Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Entscheidung des BGH zur Inverssuche
12.07.07 12:00Die III. Zivilkammer des BGH hatte über die so genannte Inverssuche, bei der die Suche nach Namen und Adresse mit Hilfe einer Rufnummer erfolgt, zu entscheiden. Aus einer Pressemitteilung des BGH geht hervor, dass ein Telefonauskunftsanbieter die für eine Inverssuche erforderliche Informationen von einem Teilnehmernetzbetreiber schon dann verlangen könne, wenn der Netzkunde nicht widersprochen habe. Demnach sei eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden für die Inverssuche durch einen Telefonauskunftsanbieter nicht erforderlich, er müsse vielmehr ausdrücklich wiedersprechen, damit er nicht für die Inverssuche aufgeführt wird.
Eine näherer Urteilsbegründung liegt zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
