Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: AGBs im Internet

16.10.02 12:00

Das OLG Hamburg hat in seinem Urteil vom 13.06.2002 entschieden, dass es bei der Frage der elektronischen Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur auf den Zugang der betreffenden Datei beim Empfänger ankommt, sondern auch auf den Inhalt der fraglichen Datei (www.jurpc.de/rechtspr/20020288.htm). Weder mit dem Einzelverbindungsnachweis der Telekom noch mit dem sog. Leonardo-Protokoll lasse sich nachweisen, dass es sich gerade um die Fassung der AGB handelt, die behauptet wird. Weiterhin entschied das Gericht, dass für die Kenntnisnahmemöglichkeit der AGBs im Internet erkennbar auf den Einbeziehungswillen und die AGBs hingewiesen werden muss.