Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Argentinien: Urteil zu privaten E-Mails am Arbeitsplatz

28.02.08 00:00

Das argentinische Informationsportal für Anwälte „Infobae Profesional“ hat jetzt ein Urteil des Arbeitsgerichts Córdoba (Argentinien) vom September letzten Jahres zusammen mit einem erläuternden Kommentar veröffentlicht. Demnach kann das Versenden und Empfangen privater E-Mails am Arbeitsplatz keinen Kündigungsgrund darstellen, solange es keine firmeninterne Richtlinie gibt, die ein solches Verhalten verbietet. Im zugrundeliegen Fall war der Klägerin von ihrem Arbeitgeber gekündigt worden, da sie von ihrem Arbeitsplatz aus E-Mails mit pornographischem Inhalt mit Freunden ausgetauscht hatte. Das Gericht gab der Klägerin Recht und erklärte die Kündigung für unrechtmäßig, da es der beklagte Arbeitgeber unterlassen habe, einen entsprechenden Verhaltenskodex zu erlassen. Dass solche firmeninternen Verhaltensrichtlinien aber nicht immer gerichtsfest sein müssen, belegt ein Urteil aus Spanien (siehe JIPS-Nachricht vom 28.07.05). Das Sozialgericht Madrid vertritt hier die Auffassung, dass sich aus firmeninternen Anweisungen keine bindenden Moralvorstellungen ergeben könnten; entscheidend seien einzig und allein die der Verfassung zugrundliegenden Wertvorstellungen.