Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Schaar rechtfertigt siebentägige Vorratsspeicherung von IP-Adressen
22.03.07 12:00Als Reaktion auf die inzwischen rechtskräftige Entscheidung des LG Darmstadt zur Speicherung der dynamischen IP-Adressen eines DSL-Flatrate-Kunden hat T-Online seine Aufbewahrungsfrist von achtzig auf sieben Tage verkürzt. Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar werden dadurch nun die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Kritik kam hingegen vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der auch bei der siebentägigen Speicherung einen Verstoß gegen die gesetzliche Forderung nach einer „unverzüglichen“ Löschung (§ 96 Abs. 2 S. 2 TKG) sieht. Schaar wies diese Bedenken zurück und sieht weiterhin keine Notwendigkeit für eine datenschutzrechtliche Beanstandung. Die Verkürzung der Speicherungsdauer sei datenschutzpolitisch als Erfolg zu werten.
