Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Schaar rechtfertigt siebentägige Vorratsspeicherung von IP-Adressen

22.03.07 12:00

Als Reaktion auf die inzwischen rechtskräftige Entscheidung des LG Darmstadt zur Speicherung der dynamischen IP-Adressen eines DSL-Flatrate-Kunden hat T-Online seine Aufbewahrungsfrist von achtzig auf sieben Tage verkürzt. Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar werden dadurch nun die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Kritik kam hingegen vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der auch bei der siebentägigen Speicherung einen Verstoß gegen die gesetzliche Forderung nach einer „unverzüglichen“ Löschung (§ 96 Abs. 2 S. 2 TKG) sieht. Schaar wies diese Bedenken zurück und sieht weiterhin keine Notwendigkeit für eine datenschutzrechtliche Beanstandung. Die Verkürzung der Speicherungsdauer sei datenschutzpolitisch als Erfolg zu werten.