Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Erstmals Bestätigung der CC-Lizenzen durch Berufungsgericht

19.09.07 16:32

Der spanische Rechtsanwalt Javier de la Cueva hat in seinem Weblog ein Urteil des Berufungsgerichts von Madrid („Audiencia Provincial de Madrid“) vom Juli dieses Jahres veröffentlicht, durch das erstmals in zweiter Instanz bestätigt wird, dass bei der öffentlichen Wiedergabe von Musikstücken, die beispielsweise unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, keine Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind.
Die spanische Verwertungsgesellschaft SGAE hatte bereits mehrfach erfolglos Barbesitzer wegen öffentlicher Wiedergabe von solchen Musikstücken, die unter einer freien Lizenz standen, auf Zahlung von Urheberrechtsabgaben verklagt, hatte jedoch bislang darauf verzichtet, Rechtsmittel gegen die klageabweisenden Entscheidungen der ersten Instanz einzulegen (siehe JIPS-Nachricht vom 17.05.07). Jetzt also liegt erstmals die Entscheidung eines spanischen Berufungsgerichts vor, in dem die Entscheidung der ersten Instanz bestätigt wird. Das Gericht führt aus, dass – egal ob der Urheber die Klausel „Copyleft“ verwendet oder sich einer Creative-Commons-Lizenz-Nicht-Kommerziell bedient hat – es sich in jedem Fall um das eine Modell handelt, das auf der Idee beruht, Werke ins Internet zu stellen, damit der Zugang für die Öffentlichkeit frei und kostenlos ist, so dass bei deren Wiedergabe in der Öffentlichkeit keine Urheberrechtsabgaben an die Verwertungsgesellschaft zu zahlen sind.