Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten
26.03.09 02:36Der 37. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch ist nun im Volltext verfügbar. In dem 208 Seiten langen Bericht liegt besondere Beachtung neben der Entscheidungen zur „Online-Durchsuchung“ auch auf der unmittelbar auf Hessen bezogen Entscheidung des BVerfG zur Kfz-Kennzeichenerfassungen vom 11. März 2008. Des Weiteren wird die Videoüberwachung thematisiert, welche in Städten und im Zusammenhang mit Fussballspielen vermehrt stattfindet kritisch beleuchtet. Zudem wird ein spezieller Fall analysiert, in dem die Polizei in Frankfurt zu einer Vielzahl vorübergehend festgenommener Teilnehmer einer Studiengebühren-Demonstrationen Daten speicherte und dabei die Merkmale „gewalttätig“ und „politisch links motivierte Straftäter“ ohne konkreten Tatbeteiligungen festhielt. Diese unzulässigen Datenspeicherungen wurden auf Intervention des Datenschutzbeauftragten hin gelöscht. Weiterhin kritisch wird die Vermarktung von Melderegisterauskünfte als Sammelauskünfte an Adresshändler betrachtet.
