Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten

26.03.09 02:36

Der 37. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Michael Ronellenfitsch ist nun im Volltext verfügbar. In dem 208 Seiten langen Bericht liegt besondere Beachtung neben der Entscheidungen zur „Online-Durchsuchung“ auch auf der unmittelbar auf Hessen bezogen Entscheidung des BVerfG zur Kfz-Kennzeichenerfassungen vom 11. März 2008. Des Weiteren wird die Videoüberwachung thematisiert, welche in Städten und im Zusammenhang mit Fussballspielen vermehrt stattfindet kritisch beleuchtet. Zudem wird ein spezieller Fall analysiert, in dem die Polizei in Frankfurt zu einer Vielzahl vorübergehend festgenommener Teilnehmer einer Studiengebühren-Demonstrationen Daten speicherte und dabei die Merkmale „gewalttätig“ und „politisch links motivierte Straftäter“ ohne konkreten Tatbeteiligungen festhielt. Diese unzulässigen Datenspeicherungen wurden auf Intervention des Datenschutzbeauftragten hin gelöscht. Weiterhin kritisch wird die Vermarktung von Melderegisterauskünfte als Sammelauskünfte an Adresshändler betrachtet.