Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Zugangserschwerungsgesetz (wider Willen) in Kraft

24.02.10 00:00

Am 22. Februar 2010 ist das „Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ auch bekannt als Zugangserschwerungsgesetz im Bundesgesetzblatt Nr.6 auf Seite 78 verkündet worden und am 23. Februar in Kraft getreten. Das Gesetz war noch von der großen Koalition verabschiedet worden und wurde nun entgegen der Wünsche der neuen Regierung vom Bundespräsident unterzeichnet. Zuvor hatte es zahlreiche Überlegungen gegeben, wie das Gesetz noch gestoppt werden könne. Laut Pressemitteilung des Bundespräsidenten Horst Köhler „bestanden keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die ihn an einer Ausfertigung gehindert hätten.“ Vielmehr nehme er nun an, „dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2010 nunmehr "auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes" Kinderpornographie im Internet effektiv und nachhaltig bekämpft.“ Interessanterweise ist jedoch bereits ein Schreiben des Bundesministeriums des Inneren an das BKA aufgetaucht wodurch die Anwendung des Gesetzes weitestgehend unterbunden werden soll.