Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Alle Sommer wieder: der GEZ-Hoax
21.07.04 12:00Pünktlich zum Sommerloch tauchen sie wieder auf: die Kettenbriefe mit dem verheißungsvollen Betreff "Geld zurück von der GEZ". Darin ist von einem "Oberlandesgericht Augsburg" die Rede, von einem Antrag und einer Geldrückzahlung seitens der GEZ von 9,59 Euro pro vergangenem Quartal. Und wie in jedem Jahr erreichen nicht nur die GEZ, die Redaktion des JIPS, sondern auch den Bundsgerichtshof eMails mit der Bitte um Zusendung des Antrags bzw. des Urteils. So gut der Kettenbrief auch formuliert ist - er ist und bleibt leider ein "Schabernack", eine "Zeitungsente", ein "Hoax". Der BGH weist darauf ausdrücklich auf seinen Seiten hin (www.bundesgerichtshof.de/presse/presse.php) und auf den Seiten der GEZ liest man "Falsche Vordrucke im Umlauf. GEZ zahlt kein Geld zurück" (www.gez.de/infoszurgez00.html).
Was besonders den Juristen an dem Kettenbrief stutzig werden lassen sollte, kann man im JurPC-Aufsatz von Iris Speiser "Die GEZ, das OLG Augsburg und das Sommerloch" nachlesen (www.jurpc.de/aufsatz/20020250.htm).
