Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: BVerfG nimmt Klage über Kopierschutz nicht an

21.09.05 12:00

Sind CDs oder DVDs mit Kopierschutz versehen, ist der Besitzer gewöhnlich nicht in der Lage, eine private Kopie des Datenträgers zu erstellen, etwa für Sicherungszwecke. Laut § 53 Abs. 1 UrhG ist dies dem Besitzer eines Datenträgers jedoch erlaubt. Liegt somit eine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 GG vor? Eine solche Klage beschäftigte jetzt das Bundesverfassungsgericht, die jedoch abgewiesen wurde. § 95 UrhG erfasse zwar einige Fälle von Schrankenbestimmungen, grundsätzlich dürfe der Besitzer eines Datenträgers aber weiterhin Kopien erstellen.

Was aber, wenn eine solche Kopie nur dann möglich ist, wenn sich der Besitzer ein Tool zum Knacken dieses Kopierschutzes besorgen muss? Dieses Spannungsfeld sieht auch das BVerfG: Selbsthilfemaßnahmen zur Umgehung des Kopierschutzes seien zwar auch dann rechtswidrig, wenn sie dazu dienten, von der Erlaubnis des § 53 Abs. 1 UrhG Gebrauch zu machen. Allerdings sei damit keine Straf- oder Bußgeldandrohung verbunden. Den Rechteinhabern, also zum Beispiel den Plattenfirmen, stehe es aber nach der derzeit gültigen Gesetzeslage frei, zivilrechtlich gegen solches Verhalten vorzugehen. Im jetzigen Verfahren vor dem BVerfG wurde vom Kläger jedoch kein Fall vorgebracht, bei dem ein Rechteinhaber zivilrechtlich gegen ihn vorgegangen sei.