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Elektronische Akte im Strafprozess
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Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
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Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Spanien: Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Verantwortlichkeit von Host-Providern
20.01.10 00:00Der Tribunal Supremo (TS), (Oberster Gerichtshof Spaniens), hat im Revisionsverfahren das Urteil des Amtsgerichts Madrid (siehe JIPS-Nachricht vom 30.06.2005) bestätigt, wonach die Revisionsklägerin, die Asociación de Internautas (die spanische Vereinigung der Internet-Nutzer) gegenüber der Revisionsbeklagten, der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE, zu einer Schadensersatzleistung in Höhe von 36.000 EUR wegen Ehrverletzung verurteilt worden war. Eine Kopie des Revisionsurteils vom 09. Dezember 2009 findet sich auf der Website der Revisionsklägerin.
Juristisches Hauptproblem des vorliegenden Falles war die Frage, wie Art. 16 der LSSICE auszulegen ist (der dem Art. 14 der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr entspricht). Dabei ging es vor allem um die Frage, was der Hostprovider über die fremden Inhalte wissen muss, um hierfür verantwortlich gemacht werden zu können. In der spanischen Rechtslehre war diese Frage kontrovers diskutiert worden (siehe hierzu den Aufsatz des spanischen Rechtsprofessors Miquel Peguera Poch mit dem sinnigen Titel “Ich weiß nur, dass ich (in Wirklichkeit) nichts weiß“).
Der TS hat nun die von der Revisionsklägerin und auch Teilen der spanischen Rechtslehre vertretene Auffassung verworfen, wonach der Hostprovider positive Kenntnis nicht nur von den bei ihm hinterlegten fremden Inhalten, sondern auch von deren Rechtswidrigkeit haben müsse. Der TS hat vielmehr wie folgt entschieden: Wenn der fremde Inhalt offensichtlich beleidigend ist und der Hostprovider diesen Inhalt kennt, so soll es nicht noch darüber hinaus erforderlich sein, dass der Hostprovider von der Rechtswidrigkeit dieses Inhalts positive Kenntnis hat. Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Organisation, die sich kritisch mit der spanischen Verwertungsgesellschaft SGAE auseinandersetzt, eine Subdomain auf den Servern der Revisionsklägerin einrichten lassen, die den Titel „putasgae“ trug, wobei es sich bei „puta“ um ein spanisches Schimpfwort handelt.
