Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum Referentenentwurf des DE-Mail-Gesetzes

28.07.10 00:00

Der Deutsche Anwaltsverein hat seine kritische Stellungnahme zum (bei netzpolitik.org abrufbaren) DE-Mail-Referentenentwurf online zugänglich gemacht. Aus der Stellungnahme geht hervor, dass der DAV der Meinung ist, dass kein Bedarf für De-Mail bestünde. Eine rechtssichere Mail könne bereits heutzutage mit elektronischen Signaturen erreicht werden. Auch gäbe es gängige Verschlüsselungsverfahren um die Lesbarkeit einzuschränken (Punkt 1). Zudem wäre eine striktere Zweckbindung der gespeicherten Daten wünschenswert (Punkt 3). Außerdem sollte das geplante Gesetz klarstellen, dass weder staatliche Behörde noch Unternehmen mit Monopolcharakter noch der Arbeitgeber einen Bürger zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen und dass ihm aus der Weigerung auch kein Nachteil entstehen darf (Punkte 4 & 5). Zuletzt wird der geplante Wegfall der Zustellungsfiktion an Sonn- und Feiertagen durch eine Neuregelung des § 5 Abs. 7 Satz 3 VwZG kritisiert (Punkt 6).