Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: USA: Passwörter sind durch das 5th Amendment der Verfassung geschützt

20.12.07 00:00

In Vermont (USA) hat der Bundesrichter Jerome Niedermeier in einem Urteil entschieden, dass das Verraten eines Passwortes ebenso durch das 5th Amendment geschützt ist wie jede andere Aussage mit der sich ein Angeklagter selbst belasten würde.
Hergang des Urteils war, dass der in den USA lebende Kanadier Sebastien Boucher beim Überqueren der Grenze durchsucht wurde. Dabei wurde auch sein angeschaltetes Laptop durchsucht, auf welchem die Grenzbeamten Kinderpornographie fanden. Nach der Verhaftung von Boucher wurde der Laptop ausgeschaltet und als ihn Spezialisten später wieder anschalteten um die Beweismittel zu sichern, fiel ihnen auf, dass die besagte Festplatte auf der sich die Bilder befanden mit PGP verschlüsselt war und vor dem Zugriff die Eingabe eines Passwortes erforderlich ist. Daraufhin hatte die Grand Jury den Angeklagten zur Preisgabe des Passwortes verurteilt, aber Niedermeier hob das Urteil wegen Verfassungswidrigkeit wieder auf.
Auch in Deutschland ist die Preisgabe eines Passwortes durch das in §55 StPO normierte, grundrechtsgleiche Auskunftverweigerungsrecht ("nemo tenetur se ipsum accusare") geschützt.
England hingegen hat genau für diesen Fall mit dem, vor kuzem verabschiedeten Teil drei des RIP-Aktes eine gesetzliche Grundlage geschaffen um Angeklagte zur Herausgabe von Passwörtern zwingen zu können.