Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Anhörung zur Causa Snowden im Innenausschuss des britischen Unterhauses
11.12.13 23:44In der vergangen Woche hat sich der Innenausschuss des britischen Unterhauses erneut mit der sogenannten “Snowden-Affäre” befasst. Als Zeuge wurde der Chefredakteur des „Guardian“, Alan Rusbridger, ausführlich befragt. Im Fokus standen hierbei Fragen nach der Verbindung des Guardians zum ehemaligen NSA-Mitarbeiter, Edward Snowden, der heute vom Guardian zur “Person of the year” gekürt wurde.
Herr Rusbridger verdeutlichte den Mitgliedern des Innenausschusses die Bedeutung der Debatte über die aufgedeckten Maßnahmen der Sicherheitsdienste in den USA und unterstrich hierbei das öffentliche Interesse der Veröffentlichungen. Er bestätigte, dass bislang lediglich rund 1% der von Edward Snowden preisgegebenen Daten veröffentlicht worden seien. Zudem betonte er wiederholt, dass keine Namen von Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden in den Veröffentlichungen genannt worden seien.
Insbesondere letztere Angaben werden nach übereinstimmenden Medienberichten und Einschätzungen von Beobachtern wohl noch von entscheidender Relevanz in einem möglichen Verfahren gegen den Guardian und dessen Chefredakteur sein, das sich wahrscheinlich mit einem Vergehen nach §58a des Anti-Terror-Gesetzes aus dem Jahr 2000 beschäftigen wird.
Auf der Internetseite des britischen Unterhauses kann ein Videomitschnitt der insgesamt Sitzung abgerufen werden.