Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Spanien: Strafrahmen für Handeln mit Raubkopien wird gelockert

14.07.10 00:00

Im amtlichen Gesetzblatt ist jetzt das Grundlagengesetz 5/2010
veröffentlicht worden, durch welches das spanische Strafgesetzbuch geändert wird. Die Änderungen werden am 23. Dezember 2010 in Kraft treten. Eine der wichtigsten Neuerungen findet sich auf Seite 54849, nämlich dass Art. 270 Abs. 1 des Strafgesetzbuches dahingehend ergänzt wird, dass der Strafrahmen für den Vertrieb von Raubkopien im Einzelhandel gelockert wird. Damit zielt der Gesetzgeber vor allem auf den Verkauf in den sog. "Top Mantas" ab, also den Verkauf illegal gebrannter Kopien von Audio-CDs und DVDs, die fliegende Händler in ihren auf dem Straßenboden ausgebreiteten Decken ("mantas") in den spanischen Fußgängerzonen anbieten. Das Anbieten solcher Raubkopien ist seit der Strafrechtsreform von 2003 unter Strafe gestellt; seitdem wurden in mehr als 550 Strafverfahren Freiheitsstrafen verhängt (siehe hierzu den Artikel
in der Online-Ausgabe von El País). Der Strafrahmen umfasste bislang Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren sowie Geldstrafen im Rahmen zwischen 12 und 24 Monaten; nunmehr kann das Gericht zu Tagessatz-Geldstrafen zwischen 3 und 6 Monaten oder zur Ableistung gemeinnütziger Arbeiten verurteilen, wobei sich die Höhe der Tagessätze gemäß Art. 50 Abs. 4 CP generell zwischen 2,-- und 400,-- EUR bewegt. Wenn der Gewinn des Angeklagten 400,-- EUR nicht übersteigt, so kann das Gericht ihn zu einer Geldstrafe von einem bis zu zwei Monaten oder zu Arrest zwischen 4 und 12 Tagen verurteilen.