Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Filesharing beschäftigt europaweit die Justiz

03.04.08 00:00

Das Landgericht Hamburg hat am 14. März 2008 eine Klage von Sony BMG wegen illegalen Kopierens urheberrechtlich geschützter Musik abgewiesen. Die von Sony BMG vorgelegten Beweismittel, von proMedia-Online-Ermittlern erstellte Protokollausdrucke über die Teilnahme an P2P-Netzwerken, seien unzureichend, stellte das Gericht fest. proMedia suchte in Sonys Auftrag in Peer-to-Peer-Netzwerken nach Teilnehmern, die bestimmte Musiktitel zum Upload anboten und protokollierte deren IP-Adresse. Um nun an die Namen der Nutzer zu gelangen, wurden dann an eine Kanzlei weitergeleitet, welche Strafanzeige stellte. Somit sollte erreicht werden, dass die Telekommunikationsanbieter die Daten der Nutzer preisgeben. Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hält diese Art der Ermittlung von Nutzerdaten durch die Staatsanwatschaft nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherungdes übrigens für unzulässig. Allein bei der Verfolgung schwerer Straftaten dürften Daten an Ermittler weitergeleitet werden.
Nachdem Sony nun gegen die Peer-to-Peer-Nutzer vorgehen wollte, hat das LG Hamburg aber nun die von proMedia erstellten Ausdrucke als unzureichenden Beleg eingeordnet. Grund dafür war, dass der Ermittlungsdienstleiter von proMedia die Feststellungen der Ausdrucke nicht aus seiner Wahrnehmung bestätigen konnte. Er hatte nur die Ermittlungen durch einen Mitarbeiter auf Plausibilität überprüft, während er keine eigenen Angaben dazu machen konnte, ob es sich bei der angebotenen Datei überhaupt um einen Musiktitel handelt.

Ähnliches bewegt den Datenschutzbeauftragte Italiens, welcher entscheiden hat, dass die Firma Logistep, gegen italienisches Datenschutzrecht verstieß, indem sie die IP-Adressen von P2P-Nutzern verarbeitete. Vergleichbar mit proMedia in Deutschland, beobachtet Logistep im Auftrag von Plattenfirmen den Datenverkehr in P2P-Tauschbörsen und versucht anschließend die Daten der Nutzer herauszufinden. Der Datenschutzbeauftragte wies aber nun darauf hin, dass die Unternehmen die Nutzer vor Beginn über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten hätte informieren müssen. Zukünftig ist es den Unternehmen verboten, die Daten von Peer-to-Peer-Nutzern zu verarbeiten. Auf diesem Wege gewonnene Daten dürfen auch nicht vor Gericht verwendet werden.