Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: DCMA: Weitere Umgehung von technischen Schutzmaßnahmen erlaubt

28.07.10 00:00

Der Librarian of Congress hat weitere bis auf weiteres verbindliche Ausnahmen vom Verbot der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen unter dem Digital Millennium Copyright Act (DCMA) festgelegt. Zu den neuen Fallgruppen der Fair-Use-Nutzung zählen nun (1) das Umgehen eines DVD-Kopierschutzes zum Anfertigen kurzer Ausschnitte für Bildungszwecke, Dokumentarfilme oder nicht-kommerzielle Videos. Auch (2) das Jailbreaking sowie die (3) Befreiung eines Handys vom SIM-Lock sind nun erlaubt. Das (4) Überprüfen von Videospielen auf Sicherheitslücken, wenn dadurch primär die Sicherheit des Computernutzers und seines Systems gewährleistet werden soll, fällt nun ebenfalls unter die Ausnahmen. Auch die (5) Umgehung von Software- und Hardware-Schutztechnologien für Produkte, die die Hersteller nicht mehr unterstützen, um nach Sicherheitslücken zu suchen und diese durch Patches zu stopfen ist nunmehr legal. Des Weiteren wird die (6) Umgehung des Schutzes bei e-Books erlaubt, um die „Laut-Vorlesen“-Funktion freizuschalten, wenn diese in keiner Version freigeschaltet ist.