Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Hausdurchsuchung wegen Setzens eines Links

05.03.09 00:00

Während in Deutschland die Diskussionen über eine mögliche Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt stattfand, wurde eine Liste der in Dänemark zensierten Seiten auf Wikileaks veröffentlicht. Einen Link zu dieser Liste setzte der Autor des Schultzalter-Blogs in einem Artikel am 05.01.2009.

Wenig später linkte ein weiterer, allerdings einschlägig vorbestrafter User auf eben jenen Blog-Eintrag. Dies führte dazu, dass eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt wurde. Aus dem im Schutzalter-Blog zitierten Durchsuchungsbeschluss geht hervor, dass der Verdacht bestünde, die beschuldigte Person habe gezielt eine Sprungmarke auf den Blog-Eintrag gesetzt und deswegen davon auszugehen sei, dass die Person die Inhalte vorher angeguckt haben könnte und es zudem wahrscheinlich sei, „dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat.“

Das Verlinken auf einen Blog mit einem weiterführenden Link wurde in dem Durchsuchungsbeschluss also als ausreichend eingestuft, um eine Beschlagnahme des PCs samt Monitor zu gestatten.