Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Hausdurchsuchung wegen Setzens eines Links
05.03.09 00:00Während in Deutschland die Diskussionen über eine mögliche Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt stattfand, wurde eine Liste der in Dänemark zensierten Seiten auf Wikileaks veröffentlicht. Einen Link zu dieser Liste setzte der Autor des Schultzalter-Blogs in einem Artikel am 05.01.2009.
Wenig später linkte ein weiterer, allerdings einschlägig vorbestrafter User auf eben jenen Blog-Eintrag. Dies führte dazu, dass eine Hausdurchsuchung bei ihm durchgeführt wurde. Aus dem im Schutzalter-Blog zitierten Durchsuchungsbeschluss geht hervor, dass der Verdacht bestünde, die beschuldigte Person habe gezielt eine Sprungmarke auf den Blog-Eintrag gesetzt und deswegen davon auszugehen sei, dass die Person die Inhalte vorher angeguckt haben könnte und es zudem wahrscheinlich sei, „dass [er/sie] sich durch diesen Vorgang die Informationen der Internetseite und somit auch kinderpornographisches Material zumindest im Cache [seines/ihres] Computers gespeichert hat.“
Das Verlinken auf einen Blog mit einem weiterführenden Link wurde in dem Durchsuchungsbeschluss also als ausreichend eingestuft, um eine Beschlagnahme des PCs samt Monitor zu gestatten.
