Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Gutachten zu § 95a UrhG
08.10.03 12:00Im Auftrag der S.A.D. GmbH, die unter anderem Kopiersoftware erstellt, hat Prof. Dr. Bernd Holznagel, Master of Laws (LL.M.) vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) in Münster ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des § 95a UrhG und der zugehörigen Regelungen in den Nebengesetzen erstellt (www.s-a-d.de/copyisright/SAD-Gutachten.pdf).
Prof. Holznagel gelangt zu dem Fazit, dass Art 5 I GG ein grundrechtlich abgesichertes Recht zur Privatkopie gewährt. § 95a UrhG sei in einem formal-technischen Verständnis verfassungswidrig; es sei daher eine verfassungskonforme Auslegung des Umgehungsverbotes in materiellem Verständnis vorzunehmen. Dies habe zur Folge, dass sowohl die Umgehung von Kopierschutzverfahren zur Erstellung von Privatkopien als auch die Herstellung und der Vertrieb von entsprechender Software, die im Wesentlichen der Nutzung im privaten Rahmen diene, zulässig sei. Diese Auslegung sei auch mit der EU-Info-Richtlinie und dem WIPO-Abkommen vereinbar.
