Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

08.02.07 12:00

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat beschlossen, dass verdeckte Online-Durchsuchungen von Festplatten unzulässig sind, da es an der erforderlichen formell-gesetzlichen Befugnisnorm fehlt. Bereits im November 2006 hatte ein BGH-Ermittlungsrichter das heimliche Durchsuchen von Computerdaten für unzulässig erklärt. Der Generalbundesanwalt hatte daraufhin jedoch Beschwerde eingelegt.

Mit dem neuen Entschluss sind heimliche Durchsuchungen von Festplatten eines Verdächtigen mit Hilfe eines Trojaners, von dem der Verdächtige keine Kenntnis hat, erneut für unzulässig erklärt worden.

Der BGH entschloss, dass die Anordnung einer solchen verdeckten Durchsuchung von Festplatten in den §§ 102 ff. StPO keine Grundlage findet.

Weiterhin hieß es, dass eine Online-Durchsuchung gerade deshalb nicht auf dem § 102 StPO gestützt werden könne, da Hausdurchsuchungen offen und in Anwesenheit des Betroffenen erfolgen müssten. Die Online-Durchsuchungen hingegen würden ohne Kenntnis des Betroffenen stattfinden.