Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
Neue Einreisebestimmungen: Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken und Gesichtsfotos
Seit dem 20.11.2007 müssen ausländische Staatsangehörige bei der Einreise nach Japan ihre Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto abgeben. (www.immi-moj.go.jp/keiziban/happyou/pdf/poster-english.pdf) Dadurch sollen nach Angaben der Regierung Terroranschläge verhindert werden. (Ursprünglicher Gesetzentwurf (Japanisch): www.shugiin.go.jp/itdb_gian.nsf/html/gian/honbun/houan/g16405056.htm) Die Japanische Anwaltsvereinigung ("Nihon Bengoshi Rengokai", Pendant zur BRAK) sowie Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International kritisieren die neuen Einreisebestimmungen als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und als eine systematische Diskriminierung und Stigmatisierung von Ausländern (http://www.nichibenren.or.jp/ja/opinion/report/071011.html, http://www.amnesty.or.jp/modules/news/article.php?storyid=394).
Der Umgang des japanischen Staates mit Informationen von in Japan lebenden ausländischen Staatsangehörigen ist auch sonst nicht unumstritten. So unterhält das Immigrationsamt auf seiner Webseite ein Online-Formular, wo Bürger Informationen über mutmaßliche illegale Einwanderer - z. B. deren Wohnort oder Arbeitsplatz - anonym abgeben können. (www.immi-moj.go.jp/cgi-bin/datainput.cgi)
FAQ zum Urheberrechtsschutz
Die ACCS (Association of Copyright for Computer Software, http://www2.accsjp.or.jp/en/index.html ), die sich für den Urheberrechtsschutz von digitalen Werken und für die Verbreitung des Konzepts des Urheberrechts einsetzt, bietet auf der Webseite ASKACCS (www.askaccs.ne.jp) eine kostenlose FAQ-Datenbank zum Urheberrechtsschutz und zur "Informationsmoral" an. Diese Datenbank enthält über 800 Fragen, die bisher aus der Öffentlichkeit an die ACCS gestellt worden sind und Themen betreffen wie: "Ist es eine Urheberrechtsverletzung, wenn ich eine Comicfigur nachzeichne?" oder "Stellt es eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn ich eine privat angefertigte Kopie von Musik-CDs verschenke?" Die Fragen werden sowohl nach Themen (z.B. Musik, Massenmedien, Internet, Fotografie, Datenbanken) als auch nach Fallgestaltungen (z.B. allgemein, praivat, in der Schule, am Arbeitsplatz) aufgelistet. Es gibt auch eine Suchfunktion.
Amt für kulturelle Angelegenheiten: Stellungnahme zur Einschränkung der Privatkopie
Das Amt für kulturelle Angelegenheiten (http://www.bunka.go.jp/english/index.html) hat am 16.10.2007 eine Stellungnahme zur Einschränkung der Privatkopie im Urheberrecht veröffentlicht (http://www.bunka.go.jp/chosakuken/singikai/pdf/rokuon_chuukan_1910.pdf). Darin schlägt es vor, die Anfertigung von Privatkopien aus illegalen Internetseiten oder aus illegalen Kopien vom Anwendungsbereich des § 30 des japanischen Urheberrechtsgesetzes auszunehmen. Nach dieser Norm ist die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken für private Zwecke derzeit erlaubt, wenn nicht dabei Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden. Bis zum 16.11.2007 konnte die Öffentlichkeit beim Kulturamt Stellungnahmen abgeben. Kurz nach der Veröffentlichung des Berichts hat sich die Bürgerinitiative MIAU (Movement for the Internet Active Users, http://miau.jp/) gegründet, die sich gegen das vorgeschlagene Verbot wendet. MIAU begründet ihre Haltung unter anderem damit, dass es für die Internetnutzer nicht erkennbar sei, ob und wann eine illegale Internetseite vorliege. Außerdem sei zu befürchten, dass bei der Verfolgung von Rechtsverletzungen die Internet Service Provider gesetzlich dazu verpflichtet werden könnten, Auskünfte über den Downloader zu erteilen, was zur Verletzung des Kommunikationsgeheimnisses führen könne.
Ihre Stellungnahme an das Kulturamt hat MIAU mit Hilfe eines Wikis erstellt, an dem jeder mitarbeiten konnte.