BGH-Urteil zur Nachweispflicht i.R.d. Rechts auf Vergessenwerden und Thumbnails

Am 23.5.23, hat der BGH eine wichtige Entscheidung zur Durchsetzung des sog. Rechts auf Vergessenwerden aus Art. 17 DSGVO getroffen (BGH, Urt. v. 23.05.2023, Az. VI ZR 476/18).

Der BGH urteilte, dass Suchmaschinenbetreiber nur offensichtlich unwahre oder vom Betroffenen nachgewiesen falsche Informationen entfernen muss. Die Suchmaschinenbetreiber trifft demnach keine Pflicht selbst zu recherchieren. Die Entscheidung erging wenig überraschend, da der EuGH Ende letzten Jahres eine entsprechende Vorlagefrage bereits so beantwortete (Urt. v. 08.12.2022, Rs. C-460/20).
Darüber hinausgehend hat der BGH entschieden, dass Vorschaubilder (Thumbnails) auf Wunsch der Betroffenen in aller Regel entfernt werden müssen, da sie i.d.R. kontextlos angezeigt werden. In diesem Fall soll das Persönlichkeitsrecht das Recht der Öffentlichkeit an Informationen und die Meinungsfreiheit überwiegen.

Quellen: