Versicherer: Haftungsrecht für KI-Autos reicht aus

Mit dem ersten zugelassenen Fahrzeug mit einem Level-3-System, dem Mercedes EQS, der zumindest auf der Autobahn zeitweise autonom fahren darf, gewinnt die Frage, wer bei einem Unfall haftet, an praktischer Relevanz.
 
Die Versicherer halten den derzeitigen Rechtsrahmen für ausreichend. Das Haftungsrecht für KI-Autos müsse nicht geändert werden.
Der Straßenverkehr sollte daher explizit aus der Richtlinie, die die geplante KI-Verordnung (AI Act) ergänzen soll, ausgenommen werden.
 
Die in der KI-Haftungsrichtlinie vorgesehene Offenlegungspflicht von Beweisen für die Programmierung von KI sei nicht erforderlich, da der Geschädigte dem Halter nur nachweisen müsse, dass ein Schaden entstanden sei, nicht aber, dass der Halter dafür verantwortlich sei. Das Risiko der Inanspruchnahme sei durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Ob ein selbstlernendes KI-System, das die komplette Steuerung übernimmt, für den Straßenverkehr zugelassen wird, ist unklar. Ungeachtet dessen sind Haftungsfragen schon jetzt beliebter Gegenstand juristischer Diskussionen.

Quelle: https://background.tagesspiegel.de/mobilitaet