Behörden dürfen bei öffentlichen Aufträgen weiterhin auf US-amerikanischen Cloud-Dienste-Anbietern zurückgreifen

Deutsche Behörden dürfen bei öffentlichen Aufträgen weiterhin auf Tochtergesellschaften von US-amerikanischen Cloud-Dienste-Anbietern zurückgreifen, wenn diese zusichern, die Daten in Deutschland zu verarbeiten. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am Mittwoch klargestellt und damit eine Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg von Mitte Juli kassiert, die für viel Aufregung gesorgt hatte.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/oberlandesgericht-karlsruhe-hegt-den-datenschutz-ein-18298998.html