Praxis-Guideline für die Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos

Eine Frage von besonders hoher praktischer Relevanz bei privaten und öffentlichen Stellen ist die Frage nach der rechtmäßigen Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos der eigenen Mitarbeiter. Bei Anlässen wie Townhalls, Kundenevents, Sommerfest oder Weihnachtsfeier herrscht oft Ratlosigkeit und Unsicherheit wie in diesen Fällen datenschutz- und urheberrechtskonform zu agieren ist. Die Gründe für die Nutzung von Fotos mit Innen- und Außenwirkung, wie auch Veröffentlichungskanäle und Speicherorte, sind mannigfaltig. Insbesondere im Rahmen der aktuell stattfindenden Rückkehr in Büro und Werk nach Lockerung der Corona-Maßnahmen.
Dieser zentralen Frage widmet sich Rechtsanwalt Sebastian Laoutoumai, LL.M.. Mit einer Guideline auf der Website der Düsseldorfer Kanzlei Löffel Abrar beleuchtet dieser in Betracht kommende datenschutz- und kunsturheberrechtliche Rechtsgrundlagen, deren Zusammenspiel sowie Anwendungsbereiche wie auch Fragen des Schadensersatzes bei unberechtigter Veröffentlichung.
Diese können grundsätzlich auch auf die Frage der Anfertigung und Verwendung von Videos übertragen werden. Vorbehaltlich einer fallbezogenen detaillierten Anwendungsprüfung liefert dieser Link unserer Meinung nach einen guten Einstieg und schnellen Überblick für den Verantwortlichen in Verein, Unternehmen, Behörde oder Insitut. Ähnliche Beiträge finden sich auch bei weiteren auf dem Gebiet des Datenschutzrechts tätigen Stellen, welche hier als Ergänzung (natürlich nicht abschließend und nur stellvertretend) gennannt und verlinkt werden können.

Link: https://www.dataguard.de/blog/mitarbeiterfotos-und-datenschutz