Neues Telekommunikationsgesetz

Ab dem 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft. Dieses setzt in weiten Teilen die Vorgaben des EECC (TK-Kodex) um. Neu verankert wird im Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht für Verbraucher, sofern vom Anbieter die vertraglich zugesicherte Bandbreite nicht geliefert wird. Der Verbraucher kann seine Monatszahlung senken, sollte die Leistung geringer sein als vertraglich zugesichert. Der Anspruch besteht dem Gesetz zufolge bei „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen“. Die Vertragszahlung ist „in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“. Das bedeutet, dass man nur die Hälfte des Preises zu zahlen hat, falls man nur die Hälfte der versprochenen Leistung erhält.

Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/digitales/gesetz-langsames-internet-verbraucher-100.html#:~:text=Neues%20Gesetz%20ab%201.%20Dezember%20Weniger%20zahlen%20f%C3%BCr%20langsames%20Internet%3F&text=Wenn%20Internetanbieter%20nicht%20die%20vertraglich,m%C3%BCssen%20Verbraucher%20zuk%C3%BCnftig%20weniger%20zahlen.&text=Vor%20allem%2C%20wenn%20die%20Verbindung,zufolge%20eigentlich%20gut%20sein%20m%C3%BCsste