Direktvergabe an Luca-App unwirksam

Das Oberlandesgericht Rostock hat den Ankauf der Luca-App, die zur Nachverfolgung von Coronainfektionen eingesetzt wird, für vergaberechtswidrig und damit unwirksam erklärt.
Vor der Auftragsvergabe für die App hätten mehrere Angebote eingeholt werden müssen, wenngleich eine europaweite Ausschreibung aufgrund der Dringlichkeit nicht notwendig gewesen sei.
So hätte auch das zweifache App-Angebot der Antragstellerin, einer deutschen Softwarefirma, in die Auswahlentscheidung einbezogen werden müssen, das die Mindestanforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls erfüllt hätte.
Ein Antrag des Landes, den Vertrag dennoch weiterführen zu dürfen, wurde abgewiesen.
Interessant: Gegen diese Vergabe wurde bereits im August durch eine österreichische Softwarefirma geklagt. Das OLG wies damals die Klage allerdings mit der Begründung ab, das Produkt des Unternehmens habe zum Zeitpunkt der Vergabe keine Chance auf Berücksichtigung in dem Verfahren gehabt, da es selbst zum Zeitpunkt der Entscheidung die Beschaffungskriterien des Landes noch nicht erfüllte.

Aktuelles Urteil:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-rostock-luca-app-direktvergabe-vertrag-unwirksam-wettbewerbsverstoss-vida-app-coronavirus-kontaktnachverfolgung/
https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/oberlandesgericht-rostock-erklaert-ankauf-der-luca-app-fuer-unwirksam-a-fe89d662-5944-47a5-89d9-6522bb462b3f

Altes Urteil:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olgrostock-17verg221-corona-vergabe-ausschreibung-app/