Das Bundesinnenministerium hat einen Referentenentwurf zur Änderung und Ergänzung der BSI-Kritisverordnung erlassen, welche auf Grund des IT-Sicherheitsgesetzes erlassen wurde. Dabei werden nunmehr kritische Infrastrukturen, die einer Meldepflicht bei Sicherheitsverletzungen unterliegen, genauer definiert. Zudem sind die Unternehmen laut IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet dem BSI die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen (§ 8a BSIG). Der Entwurf enthält einen abschließenden Katalog an Daten, anhand
