Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 – I ZR 139/15 – dem EuGH mehrere Fragen zu der Sache „Afghanistan-Papiere“ vorgelegt. In der Sache veröffentlichte die Westdeutsche Zeitung mehr als 5000 Seiten vertrauliches Material aus dem Bundesverteidigungsministerium in einem Rechercheblog online. Die entsprechenden Berichte, die auch an den Verteidigungsausschuss im Bundestag adressiert und ausdrücklich nicht für die
