„Freie Welt in Gefahr? Wer beeinflusst, wie wir die Welt sehen?“ Unter diesem Motto stand der diesjährige Medienabend der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) in der Bel étage am Deutsch-Französischen Garten in Saarbrücken. Im Vorfeld der Bundestagswahlen freute sich der Direktor der LMS besonders, als Vertreter der Politik den Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben, Peter Altmaier, begrüßen zu können.
Wie heise.de berichtet, forderten auf der Digitalkonferenz des BmJV verschiedene Experten die Einführung einer gewährleistungsähnlichen Herstellerhaftung. Insbesondere im Hinblick auf komplexe vernetzte Geräte (Internet of Things) seien Haftungsfragen nicht abschließend geklärt oder würden im Rahmen von unzähligen Endnutzervereinbarungen undurchsichtig und verbraucherunfreundlich abgewälzt. Den Herstellern fehle zudem ein Anreiz sichere Produkte herzustellen und Software auf dem neusten Stand zu halten. Sobald
Stefan Hessel, Mitarbeiter des Lehrstuhls für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes, nahm im ARD-Magazin plusminus als Experte Stellung zu den Gefahren von Smart Toys. Herr Hessel entdeckte u.a. die Möglichkeit die Puppe „My friend Cayla“ für Abhörzwecke zu nutzen. Quelle: http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/datenkraken-video-100.html
Das OLG Saarbrücken entschied in einem richtungsweisenden Urteil über (u.a.) einen Bericht der taz zu einem öffentlichen Hasskommentar. Die taz veröffentlichte darin den Klarnamen eines Facebook-Nutzers, der, wie das OLG nun feststellte, auch Urheber des Kommentars sein soll. Der Kläger erwirkte zuvor eine Unterlassungsverfügung beim LG Saarbrücken mit dem Argument er sei nicht Verfasser der Nachricht unter Geltendmachung von Identitätsdiebstahl.
Das Amtsgericht St. Ingbert hat mit Urteil vom 26.04.2017 (Aktenzeichen 2 OWi 379/16) entschieden, dass eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht möglich ist, wenn die Geschwindigkeitsmessung mit dem – bei der saarländischen Polizei und Kommunen beliebten – Messgerät Leivtec XV3 vorgenommen wurde. Kritisiert wurde, dass dieses Gerät nach Aufzeichnung verschiedener Rohmessdaten, aus denen es die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs errechnet, diese
Vortrag von ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam über Filmaufnahmen im Gerichtssaal am 14. Juli, um 15.30 Uhr in der Aula im Rahmen der Absolventen- und Promotionsfeier der Saarbrücker Juristen Der Jurist, Fernsehjournalist und Gerichtsberichterstatter Dr. Frank Bräutigam spricht am Freitag, dem 14. Juli, um 15.30 Uhr in der Aula auf dem Campus Saarbrücken (Gebäude A3 3) über Neuerungen in Sachen „Fernsehaufnahmen im
Das US-Justizministerium hat im Fall Microsoft, in dem es um Herausgabe von Mail-Daten auf Servern in der EU geht, Rechtsmittel eingelegt. Nun soll der Fall vorm Supreme Court verhandelt werden. Ob das Gericht den Fall verhandelt, wird sich wohl erst nach der Sommerpause zeigen. Microsoft hatte einen Etappensieg errungen, in dem es gegen die Herausgabeverfügung von außerhalb amerikanischen Territoriums gespeicherter
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat in einem Verfahren zum einstweiligen Rechtsschutz entschieden, dass Telekommunikationsanbieter die Speicherung der Vorratsdaten vorerst nicht umsetzen müssen. Damit widersprach das OVG dem Kölner Verwaltungsgericht, welches einen Eilantrag im Januar noch abgelehnt hatte Das OVG begründete das Urteil damit, dass die Vorratsdatenspeicherung gegen Europäisches Recht verstoße. Es beruft sich dabei auf ein Urteil des EuGH von Dezember
Im Mai entschied das AG Bad Hersfeld über einen Sorgerechtsstreit, bei dem es unter anderem um die Handynutzung des Kindes ging. Auf dem Smartphone war der Instant Messenger WhatsApp installiert. Das Gericht stellte klar, dass das automatische Übermitteln der Kontaktdaten an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen ohne Erlaubnis der Kontakte eine deliktische Handlung darstellt. Diese Auffassung haben bereits einige
In seiner letzten Sitzung vor dem Ende der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag drei (teils umstrittene) Gesetzesvorhaben verabschiedet. Zum einen konnte ein Kompromiss bezüglich des Netzwerkdurchsuchungsgesetz erreicht werden. Dieses stand in den vergangenen Wochen unter Beschuss von verschiedenen Seiten. So hielt die Mehrheit der Experten im Justizausschuss das Gesetz für verfassungswidrig (wir berichteten). Der finale Entwurf wurde nun von der
