Durch das geplante Fluggastdatenabkommen zwischen der EU und Kanada sieht der EuGH in der momentanen Form die Grundrechte von EU-Bürgern verletzt. Das von Datenschützern und Generalanwalt Paolo Mengozzi kritisierte Abkommen gehe laut den Richtern zu weit. Es erlaubt die Erhebung von 60 Einzeldaten über Flugpassagiere und deren Speicherung über einen Zeitraum von 5 Jahren. Diese Datensätze dürfen dann ohne weitere
