Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Staatskanzlei nimmt sicheres WLAN-Netz in Betrieb

17.05.16 19:17
Nach einer Pressemitteilung vom 11.05.2016 hat die Staatskanzlei ein sicheres öffentliches WLAN-Netz am Ludwigsplatz in Saarbrücken in Betrieb genommen. Kurz nachdem die Bundesregierung die Weichen zur Ausdehnung der Accessprovider-Privilegierung gestellt hatte, startete die Staatskanzlei gemeinsam mit der intersaar GmbH ihr neues Hotspot-Angebot, bei dem neben der klassischen unverschlüsselten Anmeldung auch eine Anmeldung mit einem für jeden Nutzer unproblematisch und ohne Angabe persönlicher Daten generierten individuellen Schlüssel ermöglicht werden soll. Die Pressemitteilung lobt das durch den individuellen Schlüssel mögliche hohe Datensicherheitsniveau, lässt aber offen, auf welchem Weg der Schlüssel den Nutzer erreicht. Geschieht dies über das WLAN, wäre es mit der Sicherheit - wie der Pressemitteilung unter Hinweis auf die Möglichkeit des Ausspähens der Datenübermittlung und damit auch des Schlüssels selbst zu entnehmen ist - nicht weit her. Wird der Schlüssel per SMS auf ein mobiles Endgerät übermittelt, ginge das nicht ohne Angabe der Rufnummer und damit eben doch eines persönlichen Datums.