Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Hape Kerkeling gewinnt Domainstreit

02.10.08 00:00

Der Komiker und Schauspieler Hape Kerkeling hat im Streit um 2 Domains gegen den tschechischen Betreiber einer Porno-Website gewonnen. Hape Kerkeling, Inhaber der Marke „Horst Schlämmer“, hatte einen Werbevertrag mit dem Autohersteller VW abgeschlossen. Um den VW Golf zu bewerben, wurden Videos von Horst Schlämmer bei Fahrstunden sowie beim Ablegen der Fahrprüfung auf den Seiten schlaemmerblog.tv und schlaemmerhatgolf.tv online gestellt. Die Kampagne lief vom 23.01.2007 bis zum 17.09.2007. Während dieser Zeit wurden die Videos mehr als 7 Millionen mal angeschaut. Nach Beendigung der Kampagne beschloss VW, die Domains zu kündigen, welche sie 6000€ im Jahr kosteten.

Am 25.01.2008 registrierte sich der Beklagte für die Domains, um sie später mit pornographischen Inhalten und Links zu füllen. Kerkeling beschritt daraufhin den Rechtsweg und erwirkte am 21.02.2008 vor einem Kölner Gericht eine einstweilige Verfügung. Der Streit wurde sodann an die WIPO weitergetragen.

Diese entschied nun, dass die Domains sehr große Ähnlichkeiten zu der Marke „Horst Schlämmer“ aufweisen, fair use nicht in Betracht kommt und, dass es keine Verbindung zu oder Erlaubnis von Hape Kerkeling gab. Es wurde festgestellt, dass die Registrierung allein dem kommerziellen Gedanken wegen vollzogen wurde. Die Entscheidung beruft sich auf die nicht ausreichende Unterscheidung zu „Horst Schlämmer“ durch das simple Hinzufügen von „blog“ oder „hatgolf“. Zudem besteht kein berechtigtes Interesse des Gegners an den Domains, über welcher er nun nicht mehr verfügen darf.