Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: EU verbietet stromfressende Netzteile
09.04.09 00:00Mit der „Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb“ will die EU-Kommission stromfressende Netzteile zukünftig verhindern. Netzteile verbrauchen meist selbst dann Strom, wenn keine Geräte angeschlossen, oder Akkus aufgeladen werden. Um dies zu verhindern hat die Kommission in der Verordnung, die am 07. April 2009 verkündet wurde und am 27. April in Kraft treten wird, für Netzteile Obergrenzen für den Stromverbrauch der externen Netzteile bei Nulllast festgelegt. Dabei wird gemäß Artikel 6 der Verordnung auf sich im Anhang befindliche unverbindliche Referenzwerte der aktuell leistungsfähigsten Produkte und Technologien, die zurzeit auf dem Markt erhältlich sind, verwiesen. Die Ökodesign-Anforderungen zur Nulllast sind gestaffelt und sollen nach einem (Anhang 1, Absatz 1), respektive zwei Jahren (Anhang 1, Absatz 2) gelten. Alte externe Netzteile betrifft diese Regelung jedoch nicht.
