Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: EU verbietet stromfressende Netzteile

09.04.09 00:00

Mit der „Verordnung zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an die Leistungsaufnahme externer Netzteile bei Nulllast sowie ihre durchschnittliche Effizienz im Betrieb“ will die EU-Kommission stromfressende Netzteile zukünftig verhindern. Netzteile verbrauchen meist selbst dann Strom, wenn keine Geräte angeschlossen, oder Akkus aufgeladen werden. Um dies zu verhindern hat die Kommission in der Verordnung, die am 07. April 2009 verkündet wurde und am 27. April in Kraft treten wird, für Netzteile Obergrenzen für den Stromverbrauch der externen Netzteile bei Nulllast festgelegt. Dabei wird gemäß Artikel 6 der Verordnung auf sich im Anhang befindliche unverbindliche Referenzwerte der aktuell leistungsfähigsten Produkte und Technologien, die zurzeit auf dem Markt erhältlich sind, verwiesen. Die Ökodesign-Anforderungen zur Nulllast sind gestaffelt und sollen nach einem (Anhang 1, Absatz 1), respektive zwei Jahren (Anhang 1, Absatz 2) gelten. Alte externe Netzteile betrifft diese Regelung jedoch nicht.