Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: USA: Court of Appeals weist Klage gegen Email-Überwachung aus prozeduralen Gründen ab

16.07.08 20:00

Der Fall Warshak gegen die USA behandelt die heimliche Überwachung eines Email-Accounts. Warshak vertritt die Ansicht, dass Emails genauso wie die normale Post unter den Schutz des 4th Amendment fallen und zog nach einer heimlichen Überwachung seines Email-Accounts vor Gericht.
In einer Vorentscheidung durch eine mit drei Richtern besetze Kammer des Court of Appeals wurde festgestellt, dass auch Emails unter das 4th Amendment fallen. Doch die entgültige Entscheidung der vollbesetzen Kammer des Court of Appeals hat die Klage nun wegen prozeduralen Gründen abgewiesen und sich nicht zum eigentlichen Thema geäußert. Grund für die Abweisung ist, dass Warshak nicht beweisen konnte dass er weitere Überwachungen seines Email-Accountes zu befürchten hatte und ihm somit laut Urteil das Rechtsschutzbegehren fehlen würde. Somit ist jedoch weiterhin offen, ob Emails oder VOIP-Telefonate genauso unter den 4. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung fallen wie normale Briefe oder Telefonate, da noch nicht letztinstanzlich entschieden wurde.