Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: USA: Wikipedia als Quelle in Asylverfahren
11.09.08 00:00In den USA wurde ein Asylantrag, gestützt auf die Wikipedia, abgelehnt. Zunächst hatte eine Äthiopierin einen Asylantrag gestellt, welcher jedoch aufgrund ihrer illegalen Einreise mit gefälschten Papieren abgelehnt wurde. Dagegen legte die Betroffene Widerspruch ein und wies als glaubhaften Identitätsnachweis ein Dokument der äthiopischen Regierung namens „Laissez Passer“ vor. Deshalb ging der Fall an den zuständigen Richter am Einwanderungsgericht. Diesem wurde von Department of Homeland Security unter anderem der Wikipedia-Artikel "Laissez-passer" als Informationsmaterial übermittelt. Aus der Wikipedia ging hervor, dass das Papier kein ordentlicher Identitäts- und Nationalitätsausweis sei und einer Person nur die Erlaubnis aus einem oder in ein Land zu reisen, gewähre. Auf diesen Eintrag beriefen sich sowohl der Richter in seiner Entscheidung als auch das Board of Immigration Appeals (BIA), welches die Wikipedia zwar als unzulässige Quelle ansah, die Entscheidung jedoch nicht aufhob. Daraufhin kam der Fall zum U.S. Court of Appeals für den 8 .Bezirk, welcher die Sache nun an das BIA zurückverwiesen hat. Es begründet eine Neuaufnahme des Verfahrens mit der Unzuverlässigkeit von Wikipedia, da die Artikel sich ständig ändern und somit keine gültige Entscheidungsgrundlage darstellen könnten.
