Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Europäischer Gerichtshof verurteilt Finnland zu Strafe wegen Online-Pädophilie
04.12.08 00:00Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Finnland gemäß Artikel 44 § 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von 3000 € an einen Bürger zu zahlen. 1999 waren in einem Dating-Forum die Daten des damals 12-jährigen Jungen von einem Unbekannten veröffentlicht worden. Eine Kontaktanzeige enthielt sein Alter, eine genaue Beschreibung seines Aussehens sowie einen Link zu seiner Website, welche ein Bild von ihm zeigte sowie seine fast komplette Telefonnummer nannte. In der Anzeige war die Aussage enthalten, dass der Junge auf der Suche nach einer intimen Beziehen mit einem Jungen seines Alters oder älter wäre. Daraufhin erhielt er eine eindeutige Email von einem Mann. Als dadurch der Vater Kenntnis von der Kontaktanzeige erlangte und die Polizei dazu aufforderte, Schritte zu unternehmen, um die Identität des unbekannten Anzeigenschreibers herauszufinden, wurden Anfragen der Polizei an das zuständige Gericht mit Hinweis auf den Datenschutz zurückgewiesen. Auch im weiteren Instanzenzug wurden die Daten nicht preisgegeben.
Der EGMR stellte am 2. Dezember fest, dass der finnische Staat damit gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoßen hat, also eine Verletzung des Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag, indem der Staat untätig blieb.
