Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: LG München verweigert Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen
01.05.08 00:00Nachdem sich kürzlich erst das LG Saarbrücken geweigert hat, in Fällen von illegalen Downloads den Rechteinhabern Akteneinsicht zu gewähren, folgt nun auch das LG München I diesem Beispiel. Als Begründung wird unter anderem angeführt, dass eine IP-Adresse nicht ohne weiteres einen hinreichenden Tatverdacht gegen einen Internetnutzer begründet.
Januar 2008 hatte ein Filmvertreiber Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I wegen der nicht genehmigten Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Filmen, gegen Unbekannt erstattet. Dazu wurden Verbindungsdaten vorgelegt, aus welchen hervorging, wann und unter welchen IP-Adressen die Filme über Peer-to-peer-Netzwerke verbreitet wurden. Das Ermittlungsverfahren wurde jedoch eingestellt. Daraufhin wollten die Filmvertreiber Akteneinsicht gewährt bekommen, um die Nutzerdaten zu erhalten und den Filesharer belangen zu können. Die Staatsanwaltschaft verweigerte die Einsicht jedoch, weshalb die Firma Klage erhob.
Das LG München I befand nun, dass es kein automatisches Recht auf Akteneinsicht gibt.
