Nachrichten der Woche

17.05.16 19:15

eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...


17.05.16 19:12

Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...


17.05.16 16:29

Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an

In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der

Störerhaftung für...


17.05.16 16:27

Elektronische Akte im Strafprozess

Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines

Gesetzes zur Einführung der...


02.05.16 09:47

Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern

Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...


02.05.16 09:44

Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor

Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...


News: Denic muss zweistellige Domains vergeben

19.06.08 00:00

Aus einem Urteil des OLG Frankfurt geht hervor, dass die deutsche Denic unter bestimmten Bedingungen verpflichtet ist, eine Domain aus nur 2 Buchstaben zu vergeben.

Geklagt hat der Automobilhersteller VW nachdem er vergeblich versucht hatte, die Domain vw.de zugeteilt zu bekommen. Diese hatte Denic mit Hinweisen auf technische Risiken der allgemeinen Betriebssicherheit des E-Mail-Verkehrs sowie des Internets verweigert. Somit sollen beispielsweise Probleme mit Second-Level-Domains verhindert werden, welche auftreten könnten, wenn Second- und Top-Level-Domains sich gleichen.

Zunächst hatte das LG Frankfurt die Klage als unbegründet abgewiesen. Das OLG befand jedoch nun, dass die grundsätzliche Nichtvergabe von zweistelligen .de-Domains rechtswidrig und diskriminierend ist.

Nach Ansicht des OLG dürfe Denic ihre marktherrschende Stellung nicht zur Diskriminierung nutzen, sondern müsse sich an die Vorgaben der §§ 20 I, 33 I,III GWB halten. Bei einer Abwägung der Betriebsrisiken gegen den Bekanntheitsgrad des Konzern, kam das Gericht zu einem höheren Interesse VWs.