Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: OLG Hamburg: Entscheidung des LG Hamburg zur Forenhaftung wegen Bildern aus "Marions Kochbuch" aufgehoben
26.03.09 00:00Das OLG Hamburg hat die Haftung von Forenbetreibern eingeschränkt. Den Klagen war vorhergegangen, dass jeweils unbekannte User auf webkoch.de und bundesligaforen.de Fotos, die vom Kläger angefertigt wurden, eingestellt hatten. Das Landgericht Hamburg hatte dem Kläger noch einen Anspruch auf Unterlassung gegen die Forenbetreiber und deren Verpflichtung auf Zahlung der Abmahnkosten zugestanden.
Das Oberlandesgericht entschied nun jedoch, dass die Forenbetreiber weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Für sie besteht nicht schon allein dadurch eine verstärkte Forenhaftung, dass sie anonyme Postings zulassen, welche helfen könnten die Herkunft eines Bildes zu verschleiern. Diese Vorgehensweise sei vielmehr gängige Praxis, zulässig und durch die Meinungsfreiheit geschützt. Zudem ist es nicht rechtsverletzend, wenn Einträge vor der Veröffentlichung nicht vorsorglich auf Rechtsverstöße geprüft wurden.
Das OLG wies den Anspruch auf Unterlassung zurück, machte jedoch deutlich, dass Forenbetreiber umgehend auf Hinweise über Rechtsverletzungen reagieren müssen und dementsprechend die Fotos auch entfernen müssen.
