Nachrichten der Woche
eco unterstützt SpaceNet bei Klage gegen Vorratsdatenspeicherung
Der Internetprovider SpaceNet will, unterstützt von eco, gerichtlich feststellen lassen, dass er...
Thema: Herausgabe von Zugangscodes
Das Westminter Magistrates' Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love...
Bundesjustizminister kündigt Einschränkung der Störerhaftung für WLAN-Betreiber an
In einem Tweet kündigt Bundesjustizminister Heiko Maas die Abschaffung der
Störerhaftung für...
Elektronische Akte im Strafprozess
Am 04.05.2016 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Einführung der...
Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern
Unter dem Titel "Jetzt Zugang zu Wissen erleichtern - Urheberrecht bildungs- und...
Bundesnetzagentur geht gegen Hobby-Geheimagenten vor
Die Bundesnetzagentur weist in einer Pressemitteilung vom 25.04 darauf hin, dass sie in den...
News: Bundestag stimmt Verlängerung des § 52 a UrhG für weitere vier Jahre zu
20.11.08 00:00Der § 52 a UrhG ermöglicht die öffentliche Zugänglichmachung von geschützten Werken für Unterricht und Forschung für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen. So könnten beispielsweise Teile eines Werkes im Intranet verfügbar gemacht werden. Am 13. November hat der Bundestag einem Gesetzentwurf zur Verlängerung des § 52 a UrhG um weitere vier Jahre zugestimmt, da er sonst nur noch bis zum 31.Dezember 2008 gelten würde. Das Plenarprotokoll in Form eines Stenographischen Berichts der 187. Sitzung ist online einsehbar (Seite 192 ff.). Dort kann auch nachvollzogen werden, dass ein alternativer Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Grüne abgelehnt wurde. Nach der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrat und eine Verkündung im Bundesgesetzblatt stünde einer Verlängerung des § 52 a UrhG nichts mehr im Wege.
